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  • 25.05.2023 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 10 Abs 5 Nr 3 S 2 · II R 3/20

    Erbschaftsteuer, Nacherbe, Vorerbe, Pauschbetrag, Kostenpauschale

    Letzte Änderung: 25. Mai 2023, 15:54 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2020, 16:00 Uhr

    Inwieweit ist der Pauschbetrag nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG (sog. Erbfallkostenpauschale) im Fall der Nacherbschaft zu gewähren, wenn ausschließlich Nacherbschaftsvermögen erworben wird, dem Erwerber jedoch auch Kosten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG der Vorerbschaft entstanden sind? Stehen der Inanspruchnahme des Pauschbetrags die tatsächlich entstandenen nachgewiesenen Kosten entgegen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 3/20

    Normen: ErbStG § 10 Abs 5 Nr 3 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 01.02.2023, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung