Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.11.2007 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 8 Abs 1 · IX R 38/06

    Grundstücksschenkung, Anschaffungskosten

    Letzte Änderung: 21. November 2007, 09:52 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Geldschenkung oder mittelbare Grundstücksschenkung bei Kaufpreisentrichtung durch Schenker - Liegt bei Erwerb einer Eigentumswohnung durch die Klägerin und Überweisung des Kaufpreises durch die Mutter nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages in zwei Teilbeträgen direkt an den Verkäufer und an den Notar keine eigenheimzulagenrechtlich schädliche mittelbare Grundstücksschenkung vor, weil die Anweisung der Klägerin an ihre Mutter, den vereinbarten Geldbetrag direkt an den Verkäufer und den Notar zu überweisen, Ausdruck ihrer Befugnis ist, über das Geld frei zu verfügen - Ist diese Anweisungsbefugnis wirtschaftlich der Verfügungsbefugnis gleichzusetzen, weil die Klägerin die Freiheit hatte, über das Geld wie eigenes Geld zu verfügen - Steht der Formmangel gemäß § 518 Abs. 1 BGB der Annahme einer Geldschenkung nicht entgegen, da die Überweisung auf ein Konto des Gläubigers der Klägerin die Heilung gemäß § 518 Abs. 2 BGB bewirkt hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 38/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 5.4.2006 VIII 10/06

    Normen: EigZulG § 8 Abs 1, EigZulG § 1, EigZulG § 2 Abs 1, AO § 155 Abs 4, AO § 173 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 18.09.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung