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  • 26.03.2020 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 · C-931/19

    Feste Niederlassung, Personelle und technische Ausstattung, Steuerpflichtige Vermietung, Liegenschaft

    Letzte Änderung: 26. März 2020, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 26. März 2020, 11:05 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzgerichts (Österreich), eingereicht am 20.12.2019, zu folgender Frage:

    Ist dem Begriff der "festen Niederlassung" das Verständnis beizulegen, dass stets das Vorliegen einer personellen und technischen Ausstattung gegeben sein muss und daher an der Niederlassung unbedingt eigenes Personal des Dienstleistungserbringers vorhanden zu sein hat oder kann im konkreten Fall der steuerpflichtigen Vermietung einer im Inland belegenen Liegenschaft, die sich bloß als passive Duldungsleistung darstellt, diese auch ohne personelle Ausstattung als "feste Niederlassung" anzusehen sein?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-931/19

    Normen: EGRL 112/2006

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen