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  • 23.11.2021 · Erledigtes Verfahren · UStG § 14c · V R 43/19

    Berichtigung, unrichtiger Steuerausweis, Zeitpunkt

    Letzte Änderung: 23. November 2021, 15:51 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2020, 10:15 Uhr

    1. Ist die Berichtigung des Steuerbetrages gemäß § 14c UStG im Streitjahr 2011 zu berücksichtigen?
    2. Ist die Zustimmung des FA bei § 14c Abs. 2 UStG ein Grundlagenbescheid für die Umsatzsteuerfestsetzung und handelt es sich bei der Zustimmung um eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Berichtigung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 43/19

    Normen: UStG § 14c

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 27.07.2021

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger