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  • 13.02.2020 · Anhängiges Verfahren · KN Pos 8705 · C-772/19

    Stangenlose Kraftfahrzeuge, Zugwinde, Ziehen und Schieben von Flugzeugen

    Letzte Änderung: 13. Februar 2020, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 13. Februar 2020, 11:45 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) eingereicht am 22. Oktober 2019, zu folgender Frage:

    Ist die Position 8705 der Kombinierten Nomenklatur dahin gehend auszulegen, dass stangenlose Kraftfahrzeuge mit einer Zugwinde mit Gurtzugvorrichtung zum Ziehen und einer elektrohydraulischen Hebevorrichtung zum Schieben von Flugzeugen unter diese Position fallen?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-772/19

    Normen: KN Pos 8705

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen