13.02.2020 · Anhängiges Verfahren · KN Pos 8705 · C-772/19
Stangenlose Kraftfahrzeuge, Zugwinde, Ziehen und Schieben von Flugzeugen
Letzte Änderung: 13. Februar 2020, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 13. Februar 2020, 11:45 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) eingereicht am 22. Oktober 2019, zu folgender Frage:
Ist die Position 8705 der Kombinierten Nomenklatur dahin gehend auszulegen, dass stangenlose Kraftfahrzeuge mit einer Zugwinde mit Gurtzugvorrichtung zum Ziehen und einer elektrohydraulischen Hebevorrichtung zum Schieben von Flugzeugen unter diese Position fallen?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-772/19
Normen: KN Pos 8705
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen