21.09.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5 Abs 5 S 1 Nr 1 · X R 34/19
Aktive Rechnungsabgrenzung, Geringe Bedeutung, Bilanzierung, Wahlrecht
Letzte Änderung: 21. September 2021, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2020, 12:00 Uhr
Besteht für Beträge von geringer Bedeutung (z.B. Versicherungen, Werbung, Kfz-Steuer) hinsichtlich der Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens ein Bilanzierungswahlrecht?Ist hinsichtlich der Frage, wann ein Fall von geringer Bedeutung vorliegt, eine analoge Anwendung der jeweiligen Grenze des § 6 Abs. 2 EStG möglich?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 34/19
Normen: EStG § 5 Abs 5 S 1 Nr 1, EStG § 6 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 16.03.2021, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung