20.04.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 6 · VI R 7/20
Erststudium, Tierarzt, Vorweggenommene Werbungskosten
Letzte Änderung: 20. April 2020, 18:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2020, 12:00 Uhr
Stellen Aufwendungen für ein Erststudium zur Tierärztin, das außerhalb eines Dienstverhältnisses absolviert wird, abzugsfähige Werbungskosten dar, weil ein hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und der späteren, auf Einkünfteerzielung gerichteten Berufstätigkeit besteht?
Das Verfahren VI R 48/13 war durch Beschluss vom 14. Januar 2015 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 2 BvL 23, 24/14 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 7/20
Normen: EStG § 9 Abs 6, EStG § 12 Nr 5, BeitrRLUmsG Art 2, BeitrRLUmsG Art 25 Abs 4
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger