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  • 20.04.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 6 · VI R 7/20

    Erststudium, Tierarzt, Vorweggenommene Werbungskosten

    Letzte Änderung: 20. April 2020, 18:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2020, 12:00 Uhr

    Stellen Aufwendungen für ein Erststudium zur Tierärztin, das außerhalb eines Dienstverhältnisses absolviert wird, abzugsfähige Werbungskosten dar, weil ein hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und der späteren, auf Einkünfteerzielung gerichteten Berufstätigkeit besteht?
    Das Verfahren VI R 48/13 war durch Beschluss vom 14. Januar 2015 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 2 BvL 23, 24/14 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 7/20

    Normen: EStG § 9 Abs 6, EStG § 12 Nr 5, BeitrRLUmsG Art 2, BeitrRLUmsG Art 25 Abs 4

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger