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  • 21.11.2007 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 2 Abs 1 · IX R 2/06

    Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten, Wirtschaftliches Eigentum

    Letzte Änderung: 21. November 2007, 09:52 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Eigenheimzulagegewährung bei "hängen gebliebenen Modrow-Verträgen" - Welche eigenheimzulagenrechtliche Auswirkung hat ein Grundstückserwerb nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vom 21. 9. 1994 (BGBl I, S. 2457), insbesondere wann und zu welchen Anschaffungskosten hat die Anschaffung stattgefunden - Kann für ein im Jahr 2001 zum halben Verkehrswert nach den Vorschriften des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes erworbenes Reihenhaus, das seit dem gescheiterten Erwerb des Grundstücks im Jahre 1990 (sog. "hängen gebliebener Modrow-Vertrag) mietfrei und nur gegen Tragung der Bewirtschaftungskosten genutzt worden ist, Eigenheimzulage gewährt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 2/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 15.6.2004 5 K 5150/03 EFG 2006, 626

    Normen: EigZulG § 2 Abs 1, EigZulG § 19 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 17.07.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger