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  • 23.04.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 22 Nr 3 · IX R 1/06

    Provision, Eigenprovision, Vermittlungsprovision, Lebensversicherung

    Letzte Änderung: 23. April 2010, 04:56 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Provision - Ist die "Eigenprovision", die ein Versicherungskonzern seiner nicht im Vertrieb - hier: im Innendienst - tätigen Mitarbeiterin für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung ihres Ehemannes bei dem Versicherungskonzern gewährt, als sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern - Sind die Grundsätze des BFH-Urteils vom 2. 3. 2004 IX R 68/02, BStBl II 2004 S. 506 auf den Streitfall anwendbar - Verbietet das Diskriminierungsverbot des Art. 6 Abs. 1 GG eine Versteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG - Verstößt § 22 Nr. 3 EStG wegen eines strukturellen Erhebungsdefizits gegen Art. 3 Abs. 1 GG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 1/06

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 6.8.2004 11 K 10/99

    Normen: EStG § 22 Nr 3, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 17.07.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger