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  • 20.10.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 Abs 4 · VIII R 22/19

    Einbringung, Praxisgemeinschaft, Anschaffung, Investitionsabzugsbetrag, Gründung, Feststellung, Vorweggenommene Betriebsausgaben

    Letzte Änderung: 20. Oktober 2022, 17:14 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2019, 15:45 Uhr

    Stellt die Errichtung einer GbR durch Einbringung der Einzelpraxis des einen und eine Geldeinlage des anderen Gesellschafters eine Anschaffung des Betriebsvermögens der Einzelpraxis durch die GbR dar mit der Folge, dass diese hierfür bereits im Jahr des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags Investitionsabzugsbeträge bilden darf? Sind bejahendenfalls bereits für dieses --vor dem Jahr des Inkrafttreten des Vertrags liegende-- Jahr negative Einkünfte der GbR festzustellen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 22/19

    Normen: EStG § 18 Abs 4, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 7g, UmwStG § 24 Abs 2

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger