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  • 21.01.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7 Abs 1 S 6 · IX R 51/05

    Abbruchkosten, Restwert

    Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 12:23 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Abbruchkosten und Restbuchwert als Werbungskosten oder Aufwendungen i.S. von § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG - Reicht es bei dem Abriss eines - nicht in Abbruchabsicht erworbenen und seit dem Erwerb über einen Zeitraum von acht Jahren vermieteten - Gebäudes zwecks Errichtung eines zur Eigennutzung bestimmten Neubaus für den Abzug der Abbruchkosten und des Restwerts als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus, dass der Abriss wegen während der Vermietungszeit entstandener oder offenkundig gewordener Mängel erfolgte, oder ist nach der neueren BFH-Rechtsprechung erforderlich, dass der Gebäudeabbruch auf Schäden beruhen muss, die der Mieter durch eine über den gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache hinausgehende Nutzung oder durch mutwillige Beschädigung verursacht hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 51/05

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 15.11.2005 13 K 464/03 EFG 2006, 1042

    Normen: EStG § 7 Abs 1 S 6, EStG § 7 Abs 4 S 3

    Erledigt durch: Urteil vom 31.07.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung