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  • 21.09.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 4 S 3 Nr 3 · IV R 17/19

    Tonnagebesteuerung, Gesellschafterwechsel, Ausscheiden, Gesamtrechtsnachfolge, Schenkung, Auflösung, Unterschiedsbetrag

    Letzte Änderung: 21. September 2020, 12:45 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2019, 15:45 Uhr

    Ist der Begriff des "Ausscheidens eines Gesellschafters" im Sinne von § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG einschränkend dahin auszulegen, dass weder Tod des Gesellschafters noch eine Schenkung der Beteiligung zur Auflösung von Unterschiedsbeträgen führen, sondern diese bei den Rechtsnachfolgern des ehemaligen Gesellschafters (dessen Erben bzw. den Beschenkten) fortzuführen sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 17/19

    Normen: EStG § 5a Abs 4 S 3 Nr 3, EStG § 6 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 29.04.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung