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  • 12.09.2019 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 49 · C-484/19

    Unternehmensgruppe, Zinsen, Steuervorteil, Konzernbeitrag

    Letzte Änderung: 12. September 2019, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 12. September 2019, 15:54 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Högsta förvaltningsdomstol (Schweden), eingereicht am 25.06.2019, zu folgender Frage:

    Ist es mit Art. 49 AEUV vereinbar, einer schwedischen Gesellschaft den Abzug für Zinsen, die an eine Gesellschaft gezahlt werden, die zur selben Unternehmensgruppe gehört und in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, mit der Begründung zu versagen, dass als Hauptzweck der Begründung des Schuldverhältnisses das Bestreben, der Unternehmensgruppe einen erheblichen Steuervorteil zu verschaffen, angesehen wird, während nicht angenommen worden wäre, dass ein solcher Steuervorteil vorliegt, wenn es sich bei beiden Gesellschaften um schwedische Gesellschaften gehandelt hätte, weil diese dann von den Vorschriften über den Konzernbeitrag erfasst gewesen wären?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-484/19

    Normen: AEUV Art 49

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen