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  • 21.02.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 · XI R 7/19

    Vorsteuerabzug, Photovoltaik, Unternehmerische Nutzung, Zuordnung, Zeitpunkt

    Letzte Änderung: 21. Februar 2020, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2019, 15:15 Uhr

    Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen und Mitteilung der Zuordnungsentscheidung an das zuständige FinanzamtMuss die Zuordnungsentscheidung dem zuständigen Finanzamt bis zur gesetzlichen Abgabefrist der betreffenden Steuererklärung mitgeteilt werden (Abschn. 15.2c Abs. 16 Satz 5 UStAE)?
    Das Verfahren ist durch Beschluss vom 18.09.2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-46/20 ausgesetzt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 7/19

    Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1, UStAE Abschn 15.2c Abs 16

    Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger