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  • 22.06.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · IX R 19/19

    Nachträgliche Anschaffungskosten, Anschaffungskosten, Vermögensphäre, Einkommenssphäre, Schenkung, Widerruf, Rechtsstreit, Miteigentum, Vermietung und Verpachtung

    Letzte Änderung: 22. Juni 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2019, 15:15 Uhr

    Steuerliche Berücksichtigung von Abwehrkosten bei einem Schenkungswiderruf - Zur Frage der Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Rechtsstreit (Anwalts- und Gerichtskosten) zur Abwehr der Rückforderung eines geschenkten Miteigentumsanteils als nachträgliche Anschaffungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 19/19

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7, HGB § 255 Abs 1 S 2, BGB § 530

    Erledigt durch: Urteil vom 10.12.2019, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger