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  • 23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · TrZG 1962 § 2 Abs 2 S 1 · VII R 17/19

    Energiesteuer, Mineralöl, Steuerentlastung, Streitkräfte, Vertretung

    Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2019, 15:15 Uhr

    Ist die Entlastung von der Energiesteuer für an Angehörige der US-Streitkräfte geliefertes Heizöl auch dann zu gewähren, wenn der Lieferzeitpunkt vor dem Gültigkeitszeitraum des erst nachträglich erteilten Beschaffungsauftrags liegt? Ist das Erstellen eines Beschaffungsauftrags nach erfolgter Lieferung als nachträgliche Genehmigung zu beurteilen, so dass die Lieferung insoweit im Sinne von Art. 67 Abs. 3 Buchst. a NATOTrStatZAbk "in Auftrag gegeben" ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 17/19

    Normen: TrZG 1962 § 2 Abs 2 S 1, NATOTrStatZAbk Art 67 Abs 3 Buchst a, BGB § 177 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 26.05.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung