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  • 23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 52 Abs 21 · IX R 23/05

    Übergangsregelung, Ehegatten, Scheidung, Trennung, Abgeordnetenbezüge

    Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Große Übergangsregelung bei geschiedenen Eheleuten - Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Abgeordnetenbezüge - 1. Kann nach Übertragung des der Ehefrau gehörenden Miteigentumsanteils an einer gemeinsam genutzten Wohnung auf den Ehemann der nunmehrige Alleineigentümer-Ehegatte die Nutzungswertbesteuerung gemäß der großen Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG aus Gründen des Vertrauensschutzes auch dann in vollem Umfang fortführen, wenn er die Wohnung aufgrund Trennung/Scheidung nunmehr alleine nutzt - Anwendung des vom Kläger gegen das FA für das Jahr 1988 erstrittenen BFH-Urteils vom 22. 4. 1997 IX R 73/94 (BFH/NV 1997, 653) auf die Streitjahre 1994 bis 1996 nach den Grundsätzen von Treu und Glauben - 2. Steuerfreistellung von 1/3 der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 9a EStG im Hinblick auf die Steuerfreiheit von Abgeordnetenbezüge nach § 3 Nr. 12 EStG?

    Das Verfahren ruht bis zum Abschluss des beim VI. Senat anhängigen Revisionsverfahrens VI R 81/04.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 23/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 17.6.2004 3 K 3390/98 EFG 2005, 1941

    Normen: EStG § 52 Abs 21, EStG § 9a, GG Art 6, GG Art 3, BGB § 242

    Erledigt durch: Urteil vom 11.11.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger