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  • 25.10.2021 · Erledigtes Verfahren · GG Art 3 Abs 1 · 1 BvL 3/19

    Aufwandsteuer, Bremen, Glückspiel, Sportwette, Tippautomat, Steuerbemessung, Gleichheit, Verfassung, Gültigkeit, Wettbürosteuer

    Letzte Änderung: 25. Oktober 2021, 11:09 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2019, 12:00 Uhr

    Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 11 Abs. 2 des Bremischen Vergnügungssteuergesetzes (VergnStG BR) vom 14.12.1990 in der Fassung des Gesetzes zur Einführung einer Wettbürosteuer vom 14.3.2017 mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist.
    --Normenkontrollverfahren--

    Gericht: Bundesverfassungsgericht

    Aktenzeichen: 1 BvL 3/19

    Normen: GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Das FG Bremen hat durch Beschluss vom 03.09.2021 - 2 K 37/19 (1) den vorliegenden Vorlagebeschluss nach Klagerücknahme aufgehoben. Das Normenkontrollverfahren ist damit erledigt.