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  • 19.03.2007 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 11 Abs 4 · IX R 17/05

    Eigenheimzulage, Einkunftsgrenze, Fehlerberichtigung, Gesamtbetrag der Einkünfte

    Letzte Änderung: 19. März 2007, 13:09 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Rückwirkende Aufhebung der Eigenheimzulagenfestsetzung wegen Überschreitens der maßgeblichen Einkunftsgrenze - - Auslegung des Tatbestandsmerkmals des "nachträglichen Bekanntwerdens" i.S. von § 11 Abs. 4 EigZulG - Ist eine Aufhebung der Eigenheimzulagenfestsetzung gem. § 11 Abs. 4 EigZulG ausgeschlossen, wenn bereits aus dem Antrag auf Eigenheimzulage das Überschreiten der Einkunftsgrenze erkennbar ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 17/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 11.11.2004 14 K 4058/02 EZ EFG 2005, 1256

    Normen: EigZulG § 11 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 27.06.2006, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung