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  • 26.03.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 22 Nr 2 · IX R 10/19

    Sonstige Einkünfte, Private Wohnzwecke, Vermietung, Veräußerung, Steuerbarkeit

    Letzte Änderung: 26. März 2020, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2019, 10:15 Uhr

    Ist es bei der Auslegung von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 Alternative 2 EStG schädlich, wenn ein Steuerpflichtiger nach einer mehrjährigen Eigennutzung zu Wohnzwecken im Veräußerungsjahr auszieht, das Objekt aber noch für mehrere Monate bis zur Veräußerung kurzfristig fremdvermietet?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 10/19

    Normen: EStG § 22 Nr 2, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3

    Erledigt durch: Urteil vom 03.09.2019

    Rechtsmittelführer: Verwaltung