26.03.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 22 Nr 2 · IX R 10/19
Sonstige Einkünfte, Private Wohnzwecke, Vermietung, Veräußerung, Steuerbarkeit
Letzte Änderung: 26. März 2020, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2019, 10:15 Uhr
Ist es bei der Auslegung von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 Alternative 2 EStG schädlich, wenn ein Steuerpflichtiger nach einer mehrjährigen Eigennutzung zu Wohnzwecken im Veräußerungsjahr auszieht, das Objekt aber noch für mehrere Monate bis zur Veräußerung kurzfristig fremdvermietet?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 10/19
Normen: EStG § 22 Nr 2, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 03.09.2019
Rechtsmittelführer: Verwaltung