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  • 10.02.2022 · Erledigtes Verfahren · UStG § 3 · V R 13/19

    Schadensersatz, Steuerpflicht, Leistungsaustausch

    Letzte Änderung: 10. Februar 2022, 10:17 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2019, 10:15 Uhr

    Handelt es sich bei einer als Ausfallhonorar bezeichneten Vergütung um eine der Umsatzsteuer unterliegende Leistung oder um einen nicht steuerbaren Schadensersatz?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 13/19

    Normen: UStG § 3, UStG § 1 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 26.08.2021, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger