20.05.2020 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 28 · III R 3/19
Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbetrag, Zerlegung, Gemeinde, Betriebsstätte
Letzte Änderung: 20. Mai 2020, 17:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2019, 10:15 Uhr
Führt die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags eines Unternehmens nach § 29 GewStG ohne die Arbeitsverhältnisse der Produktionsgesellschaften zu berücksichtigen gemäß § 33 GewStG zu einem offenbar unbilligen Ergebnis, wenn dann die Arbeitskräfte der Produktionsgesellschaften in keinem Gewerbesteuerbescheid gewichtet werden und sich die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags zu Lasten der Gemeinden verschiebt, in denen die Arbeitnehmer der Produktionsgesellschaften beschäftigt sind, obgleich diese Gemeinden die Arbeitnehmerfolgekosten unverändert zu tragen haben und die Beschäftigten der Produktionsbetriebe zu einem nicht unerheblichen Anteil zum Betriebsergebnis des Unternehmens beigetragen haben?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 3/19
Normen: GewStG § 28, GewStG § 29, GewStG § 33, AO § 12
Erledigt durch: Urteil vom 18.09.2019, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger