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  • 23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · AO § 52 · V R 40/18

    Gemeinnützigkeit, Aufhebung, Satzung

    Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2019, 11:00 Uhr

    Feststellung der Gemeinnützigkeit eines Vereins
    1. Genügt die Aufzählung und Formulierung des Vereinszwecks in § 2 der Satzung den Anforderungen des § 52 AO oder muss eine wörtliche Wiedergabe aus den Vorgaben der Mustersatzung übernommen werden?
    2. Hat das FA die Gemeinnützigkeit des Vereins zu Recht aufgehoben?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 40/18

    Normen: AO § 52, AO § 60a Abs 1, AO § 59, AO § 60, AO § 61, KStG § 5 Abs 1 Nr 9

    Erledigt durch: Urteil vom 23.07.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger