23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · AO § 52 · V R 40/18
Gemeinnützigkeit, Aufhebung, Satzung
Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2019, 11:00 Uhr
Feststellung der Gemeinnützigkeit eines Vereins
1. Genügt die Aufzählung und Formulierung des Vereinszwecks in § 2 der Satzung den Anforderungen des § 52 AO oder muss eine wörtliche Wiedergabe aus den Vorgaben der Mustersatzung übernommen werden?
2. Hat das FA die Gemeinnützigkeit des Vereins zu Recht aufgehoben?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 40/18
Normen: AO § 52, AO § 60a Abs 1, AO § 59, AO § 60, AO § 61, KStG § 5 Abs 1 Nr 9
Erledigt durch: Urteil vom 23.07.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger