21.08.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a · III R 21/19
Kindergeld, Ausbildungsabschnitt, Berufsausbildung, Berufstätigkeit
Letzte Änderung: 21. August 2020, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2019, 11:00 Uhr
Mehraktige Berufsausbildung: Bildet eine während des zweiten Ausbildungsabschnittes parallel ausgeübte Erwerbstätigkeit immer eine schädliche Zäsur, die eine Erstausbildung entfallen lässt, auch wenn die Erwerbstätigkeit neben der Ausbildungsmaßnahme Voraussetzung für den angestrebten Abschluss ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 21/19
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 18.12.2019, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung