22.06.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a · III R 62/18
Kindergeld, Ausbildungsabschnitt, Berufsausbildung, Berufstätigkeit
Letzte Änderung: 22. Juni 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2019, 12:45 Uhr
Bildet eine während des zweiten Ausbildungsabschnittes parallel ausgeübte Erwerbstätigkeit immer eine schädliche Zäsur, die eine Erstausbildung entfallen lässt, auch wenn die Erwerbstätigkeit neben der Ausbildungsmaßnahme Voraussetzung für den angestrebten Abschluss ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 62/18
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 23.01.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger