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  • 23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 6 · III R 61/18

    Betreuungsfreibetrag, Ausbildungsfreibetrag, Kinderfreibetrag, Übertragung

    Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2019, 12:45 Uhr

    Erfolgt eine Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) im Sinne des § 32 Abs. 6 Satz 8 EStG bei volljährigen Kindern, im Gegensatz zu minderjährigen Kindern, ohne vorherigen Antrag automatisch mit der Übertragung des Kinderfreibetrages gemäß § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 61/18

    Normen: EStG § 32 Abs 6

    Erledigt durch: Urteil vom 22.04.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung