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  • 21.01.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 4 · VI R 36/18

    Erste Tätigkeitsstätte, Zuordnung, Weiträumiges Tätigkeitsgebiet, Fahrtätigkeit, Auswärtstätigkeit, Verpflegungsmehraufwand

    Letzte Änderung: 21. Januar 2021, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2019, 16:57 Uhr

    Welche Anforderungen sind an eine erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG zu stellen (hier: Werksbahn-Lokführer auf betriebseigenem Schienennetz, das die betrieblichen Einrichtungen verbindet, ohne dass die Einrichtungen für sich bereits direkt örtlich aneinandergrenzen)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 36/18

    Normen: EStG § 9 Abs 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a, EStG § 9 Abs 4a

    Erledigt durch: Urteil vom 01.10.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger