21.02.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 16 · X R 31/18
Nachträgliche Betriebseinnahme, Laufender Gewinn, Betriebsaufgabegewinn, Insolvenz, Rückwirkendes Ereignis
Letzte Änderung: 21. Februar 2020, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2018, 17:45 Uhr
Wirken sich im Laufe eines Insolvenzverfahrens erstattete Umsatzsteuern aus Glückspielumsätzen nebst Zinsen nach der Betriebsaufgabe eines bilanzierenden Spielhallenbetreibers als rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auf den Betriebsaufgabegewinn nach § 16 EStG aus oder sind diese als nachträgliche laufende Einkünfte i.S. des § 24 Nr. 2 i. V. m. § 15 EStG im Zuflussjahr zu erfassen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 31/18
Normen: EStG § 16, EStG § 24 Nr 2, EStG § 15, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision
Rechtsmittelführer: Verwaltung