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  • 21.10.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 · VI R 38/18

    Regelmäßige Arbeitsstätte, Polizei, Außendienst, Verpflegungsmehraufwand

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2020, 17:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2018, 17:45 Uhr

    Ist bei einem Polizeibeamten, der grundsätzlich arbeitstäglich (nachhaltig) seine Dienststelle anfährt, aber den Großteil seiner Zeit im Einsatzwagen Streife fährt (quantitativer und qualitativer Schwerpunkt), die Polizeidienststelle seine regelmäßige Arbeitsstätte?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 38/18

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5

    Erledigt durch: Urteil vom 13.05.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger