20.04.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 2 Abs 2 Nr 2 · XI R 16/18
Organschaft, Finanzielle Eingliederung, Stimmrecht, Personenidentität
Letzte Änderung: 20. April 2020, 18:00 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2018, 15:45 Uhr
Finanzielle Eingliederung bei einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft:Liegt die für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft erforderliche finanzielle Eingliederung in das Unternehmen des Mehrheitsgesellschafters auch dann vor, wenn der Mehrheitsgesellschafter nur über 50 % der Stimmrechte verfügt und in beiden Gesellschaften dieselbe Person als alleiniger Geschäftsführer tätig ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 16/18
Normen: UStG § 2 Abs 2 Nr 2
Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Verwaltung