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  • 20.04.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 2 Abs 2 Nr 2 · XI R 16/18

    Organschaft, Finanzielle Eingliederung, Stimmrecht, Personenidentität

    Letzte Änderung: 20. April 2020, 18:00 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2018, 15:45 Uhr

    Finanzielle Eingliederung bei einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft:Liegt die für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft erforderliche finanzielle Eingliederung in das Unternehmen des Mehrheitsgesellschafters auch dann vor, wenn der Mehrheitsgesellschafter nur über 50 % der Stimmrechte verfügt und in beiden Gesellschaften dieselbe Person als alleiniger Geschäftsführer tätig ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 16/18

    Normen: UStG § 2 Abs 2 Nr 2

    Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung