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  • 20.11.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 · VI R 32/18

    Arbeitslohn, Pauschalierung, Lohnsteuer, Barlohnumwandlung, Freiwillige Leistung, Zusatzleistung, Internet, Fahrtkosten, Vertrauensschutz

    Letzte Änderung: 20. November 2019, 16:45 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2018, 15:45 Uhr

    Wie ist das Tatbestandsmerkmal "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" bei arbeitsvertraglich vereinbarten Zusatzleistungen (hier: Zuschuss für die Internetnutzung, Fahrtkostenzuschuss für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) auszulegen? Vertrauensschutz?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 32/18

    Normen: EStG § 40 Abs 2 S 1 Nr 5, EStG § 40 Abs 2 S 2, LStR Abschn 3.33 Abs 5, GG Art 3 Abs 1, AO § 176 Abs 1 S 1 Nr 3

    Erledigt durch: Urteil vom 01.08.2019, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger