19.03.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a · III R 41/18
Kindergeld, Ausbildungsabschnitt, Berufsausbildung, Berufstätigkeit
Letzte Änderung: 19. März 2020, 13:45 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2018, 15:45 Uhr
Mehraktige Berufsausbildung: Bildet eine während des zweiten Ausbildungsabschnittes parallel ausgeübte Erwerbstätigkeit immer eine schädliche Zäsur, die eine Erstausbildung entfallen lässt, auch wenn die Erwerbstätigkeit neben der Ausbildungsmaßnahme Voraussetzung für den angestrebten Abschluss ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 41/18
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 3
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger