26.05.2026 · Nachricht aus ESA · Abgabenordnung
Gleicht das FA elektronisch übermittelte Daten der Meldebehörde in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einer Kirche nicht mit den Angaben in den Einkommensteuererklärungen ab, muss es bestandskräftige Kirchensteuerfestsetzungen nach § 175b Abs. 1 AO aufheben (FG Münster 24.10.25, 4 K 884/23 Ki; Rev. BFH X R 3/26, Einspruchsmuster ).
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