26.05.2026 · Nachricht · Abgabenordnung
Aufhebung der Kirchensteuerfestsetzung wegen fehlenden Datenabgleichs
Gleicht das FA elektronisch übermittelte Daten der Meldebehörde in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einer Kirche nicht mit den Angaben in den Einkommensteuererklärungen ab, muss es bestandskräftige Kirchensteuerfestsetzungen nach § 175b Abs. 1 AO aufheben (FG Münster 24.10.25, 4 K 884/23 Ki; Rev. BFH X R 3/26, Einspruchsmuster ).
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