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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Steuerbefreiung für Raucherentwöhnungskurse auch in Gruppentherapie

    | Führt ein Diplom-Psychologe mit Heilpraktikererlaubnis zur Psychotherapie Raucherentwöhnungskurse ohne ärztliche Verschreibung, aber nach einer hinreichend ausgiebigen individualisierten Anamnese (standardisierter zweiseitiger Diagnosefragebogen zuzüglich Fagerstöm-Test) durch, dann ist eine Umsatzteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 S. 1 UStG grundsätzlich möglich. |

     

    Das Finanzamt hatte angeregt, das Verfahren ruhen zu lassen, bis in einer anderen Entscheidung (FG Köln 8.3.12, 10 K 2389/09, Rev. BFH XI R 19/12) eine Entscheidung ergangen ist. Das FG, das sich im Übrigen intensiv mit der Heilbehandlungsmaßnahme des Psychologen auseinandergesetzt hatte, entschied jedoch anders, da es an der an einer Vergleichbarkeit mit dem Urteil des FG Köln fehlte. Hier war der Kläger hinreichend selbst qualifiziert, das Vorliegen einer psychischen Störung in der Form der Tabaksucht festzustellen. Nach den im Klageverfahren vorgelegten Testmaterialien und hierzu gegebenen Erläuterungen ging das Gericht auch davon aus, dass jeder der Seminarteilnehmer auf bei ihm vorliegende Tabaksucht individuell diagnostiziert wurde, bevor die Seminardurchführung begann. An einer solchen individuellen Eingangsuntersuchungen hatte es im Fall des FG Köln gefehlt, da dort die Seminarteilnehmer durch im Einzelnen nicht näher begründete Sammelverordnungen von Betriebsärzten zu den Seminaren geschickt worden waren.

    Quelle: ID 42615612