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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    BFH-Musterprozess zur Behandlung von Werbegeschenken

    | Dürfen die Kosten als „Werbeaufwendungen“ verbucht werden, wenn das Unternehmen Kunden und Geschäftspartnern einen hochwertigen Kalender mit Firmenlogo schenkt? Oder sind die Ausgaben als Geschenke zu verbuchen? ( FG Baden-Württemberg 12.4.16, 6 K 2005/11, Rev. BFH I R 38/16, Einspruchsmuster ) |

     

    Das FG-Baden-Württemberg ist der Auffassung, dass hier steuerlich betrachtet „Geschenke“ vorliegen. Diese müssen getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufgezeichnet bzw. verbucht werden (§ 4 Abs. 7 EStG). Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist der Betriebsausgabenabzug selbst dann verloren, wenn die Aufwendungen für ein Werbegeschenk pro Empfänger und Jahr netto weniger als 35 EUR betragen.

    Quelle: ID 44149827