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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Juni 2021)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    • Gewerbesteuermessbetrag: Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags und der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer bei einer KGaA. Richtet sich der Anteil der persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA an dem Gewerbesteuermessbetrag und an der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer (§ 35 Abs. 2 S. 2, Abs. 4 EStG) nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel (FG Münster 4.12.19, 9 K 149/17 F Rev. BFH I R 54/20)?

     

    • Gesamtrechtsnachfolge: Können Einkommensteuerverbindlichkeiten für das Todesjahr des Erblassers als bereicherungsmindernde Nachlassverbindlichkeit i. S. v. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG von den Erben in Abzug gebracht werden? Insbesondere wenn diese dadurch entstanden sind, dass die Erben als Rechtsnachfolger im Falle der Betriebsverpachtung die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs in einkommensteuerrechtlich zulässiger Weise rückwirkend auf einen Zeitpunkt vor dem Tod des Erblassers erklären und dadurch ein Veräußerungsgewinn entsteht, der im Todesjahr der Einkommensteuer unterliegt (FG München 16.9.20, 4 K 2701/19, Rev. BFH II R 3/21).

     

    • Veräußerungsgewinn: Unter welchen Voraussetzungen liegt Arbeitslohn (Veräußerungsgewinn) bei einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm vor? Schließt insbesondere ein Beteiligungserwerb bei gewinnbringender Veräußerung/Aufgabe der Beteiligung das Vorliegen von Arbeitslohn aus oder gilt etwas anderes, wenn der Beteiligungserwerb seinerseits aus dem Arbeitsverhältnis resultiert (FG Baden-Württemberg 26.2.20, 2 K 1774/17, Rev. BFH VI R 1/21)?
    Quelle: ID 47472926