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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Dezember 2025)

    Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl.

     

    • Wohnimmobilie: Sind für die Frage der Angemessenheit des unter dem festgestellten Grundstückswert liegenden Kaufpreises auch die im Rahmen der Rückvermietung des Objekts an die Veräußerin vereinbarte vergünstigte Miete sowie das eingeräumte Vorkaufsrecht zu berücksichtigen? Ist eine freigebige Zuwendung auch wegen der (subjektiven) Vorstellung der Vertragsparteien über die Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung zu verneinen? (BFH II R 37/25)

     

    • Photovoltaik: Verstößt die mit dem JStG 2022 rückwirkend eingeführte Steuerbefreiung von Einnahmen aus dem Betrieb von bestimmten Photovoltaikanlagen ab dem 01.01.2022 und die damit einhergehende Nichtberücksichtigung von Verlusten nach § 3c Abs. 1 EStG gegen das Rückwirkungsverbot? (BFH X R 17/25)

     

    • Umsatzsteuerpflicht: Stehen Zahlungen, die Besucher einer Website freiwillig an den Betreiber dieser Website leisten, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer sonstigen Leistung des Betreibers der Website, wenn dieser dort einen kostenlos zu nutzenden Inhalt bereitstellt und über diese Website zur Finanzierung dieses Inhalts die Besucher der Website zu freiwilligen Zahlungen aufruft? (BFH V R 10/25)

     

    • Anwachsung: Ist die infolge des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer GbR gegen Abfindung bei den verbleibenden Gesellschaftern stattfindende Anwachsung des Anteils des Ausgeschiedenen eine entgeltliche „Anschaffung“ einer Beteiligung im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes durch die verbleibenden Gesellschafter, obwohl die Abfindung nicht von diesen, sondern von der Gesellschaft geschuldet wird und die Anwachsung lediglich zu einer Veränderung der rechnerischen Quote der Beteiligung am Gesellschaftsvermögen führt? (BFH IX R 22/25)

    • Kassenbuchführung: Sind Mängel bei Altkassen genauso mit hinreichender Begründungstiefe als „schwer“ zu beurteilen wie bei Neukassen und nach dem Maß ihrer Bedeutung sowie der technischen und rechtlichen Entwicklung im Zeitablauf für den konkreten Einzelfall zu gewichten oder ergibt sich die Schätzungsbefugnis ausschließlich aus § 162 AO im Hinblick auf die Nicht-Möglichkeit einer Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen? (BFH X R 12/25)
    Quelle: ID 50694172