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  • · Fachbeitrag · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (April 2016)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Verdeckte Gewinnausschüttung: Sind die von der Klägerin im Rahmen einer Entgeltumwandlung an eine überbetriebliche Versorgungskasse vorgenommenen Zahlungen für ihren beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttungen zu beurteilen? (FG Thüringen 25.6.15, 1 K 136/15, Rev BFH I R 89/15)

     

    • Beschränkte Steuerpflicht: Nichtanwendung des Ehegattenfreibetrags für beschränkt steuerpflichtige Personen - unionsrechtswidrig? Ist es mit den unionsrechtlichen Vorschriften über die Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar, dass einem Erwerber, der der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegt, ein geringerer persönlicher Freibetrag gewährt wird, als einem unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerber? (FG Düsseldorf 18.12.15, 4 K 3636/14 Erb EFG 2016, 301, Rev BFH II R 2/16)

     

    • Gewerbesteuer: Ist bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für eine durch Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters unterjährig beendete Personengesellschaft der Freibetrag stets zeitanteilig zu kürzen, oder ist derjenige Anteil zu berücksichtigen, der durch den Gewerbeertrag des von dem verbliebenen Gesellschafter als Gesamtrechtsnachfolger der Gesellschaft fortgeführten Gewerbebetriebs nicht aufgezehrt wurde (Meistbegünstigung) (FG Sachsen 13.1.16, 8 K 863/14, Rev. BFH IV R 8/16).

     

    • Werbungskosten: Gehören Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden an einer vermieteten Eigentumswohnung in die Sphäre der anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG? (FG Düsseldorf 21.1.16, 11 K 4274/13 E, Rev. BFH IX R 6/16).

     

    • Ablaufhemmung: Ist eine Prüfung nicht mehr „unmittelbar nach ihrem Beginn“ i. S. von § 171 Abs. 4 S. 2 AO unterbrochen, wenn die ersten Prüfungshandlungen ein verwertbares Ergebnis erbracht haben und kommt es in diesem Zusammenhang auf die (absolute oder relative) Höhe der steuerlichen Auswirkung an? Verstößt die im Jahr 2001 bestehende Ungleichbehandlung der Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (betr. qualifizierte Genussscheine) zwischen inländischen und ausländischen Beteiligungen in Bezug auf die Anwendbarkeit des Halbeinkünfteverfahrens gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 EG? (FG Hamburg 18.6.15, 2 K 158/14 EFG 15, 1675, Rev. BFH VIII R 46/15).
    Quelle: ID 44009906