29.03.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Entwurf Erbschaftsteuerrichtlinien
Die ErbStR 2019 liegen im Entwurf vor. Sie sollen in Kürze durch den Bundesrat verabschiedet werden. In die ErbStR werden erstmals Grundsätze zur Bewertung von GmbH-Anteilen aufgenommen – zum Teil im Hinblick auf die Änderung des § 97 Abs. 1b S. 4 BewG, teils durch neue Regelungen zu den Verfügungsbeschränkungen und zu Sonderfällen.
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29.03.2019 · Nachricht aus ErbBstg · Oberlandesgericht Bamberg
Streitig war die Festsetzung des Geschäftswerts für ein Erbscheinsverfahren. Der Nachlass bestand aus einem Bankguthaben von 6.000 EUR und einem 15 Jahre alten VW Polo im Wert von 2.000 EUR. Weiter wurde ein Überlassungsvertrag (Grundstück) angefochten, den der Erblasser lebzeitig geschlossen hatte. Einer der Erben machte geltend, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Übertragung nicht mehr geschäftsfähig gewesen sei. Die Erben gingen von einem Geschäftswert von 8.000 EUR aus, das ...
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29.03.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Anteilsbewertung
Für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens sind die Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft am Bewertungsstichtag (§ 12 Abs. 2 ErbStG) maßgeblich. Jedoch können Verhältnisse und Umstände berücksichtigt werden, die im Bewertungszeitpunkt zwar noch nicht eingetreten, aber so hinreichend konkretisiert sind, dass mit ihnen zu diesem Zeitpunkt objektiv als Tatsachen zu rechnen ist.
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29.03.2019 · Nachricht aus ErbBstg · Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Der Kläger K bezog durchgehend seit 2005 Leistungen nach dem SGB II, also Hartz IV. Im Februar 2011 verstarb sein Onkel, der ihm sein Vermögen von 200.000 EUR vererbte. Im August 2012 beantragte der K erneut Hartz IV. Er gab an, die Erbschaft „versoffen und verschenkt“ zu haben. Das Jobcenter lehnte ab. Im Mai 2013 erfolgte der nächste Antrag auf Leistungsbezug, aufgrund dessen dem K Grundsicherung gewährt wurde. Später machte das Jobcenter einen Ersatzanspruch wegen sozialwidrigen ...
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29.03.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundbuchamt
Das OLG Stuttgart hatte sich konkret mit der Frage zu beschäftigen, ob aufgrund einer transmortalen Vollmacht auch dann gehandelt werden kann, wenn der Bevollmächtigte gleichzeitig erklärt, gesetzlicher Erbe des Vollmachtgebers geworden zu sein. Weiter war die Frage zu klären, ob die Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld die Voreintragung des Erben voraussetzt.
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21.03.2019 · Nachricht aus ErbBstg · Pressemitteilung Bundesfinanzhof
Ein Ehegatte kann eine Spende auch dann einkommensteuerlich abziehen, wenn ihm der Geldbetrag zunächst von dem anderen Ehegatten geschenkt wird. Voraussetzung ist hierfür nach dem Urteil des BFH vom 15.1.19 (X R 6/17), dass die Ehegatten zusammenveranlagt werden und dass aufgrund einer Auflage im Schenkungsvertrag die Verpflichtung besteht, den Geldbetrag an einen gemeinnützigen Verein weiterzuleiten.
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21.03.2019 · Nachricht aus ErbBstg · Pressemitteilung Finanzgericht Münster
Für den Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land-und forstwirtschaftlichen Betrieb können die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen (Verschonungsabschlag und Freibetrag) nicht in Anspruch genommen werden. Dies hat der 3. Senat des FG Münster mit Urteil vom 29.11.18 (3 K 3014/16 Erb) entschieden.
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20.03.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Der Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 AO zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des ErbStG ermöglicht den Antrag auf Vollverschonung nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist auch dann nicht, auch wenn das Verwaltungsvermögen nur 3,05 % beträgt – so das FG Münster mit Urteil vom 29.11.18.
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20.03.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Das Schleswig-Holsteinische OLG hatte mit Beschluss vom 28.5.18 die Frage geklärt, ob zwei getrennte, äußerlich nicht miteinander verbundene Einzeltestamente eine einzige Urkunde im Rechtssinne darstellen können und damit ein gemeinschaftliches Testament bilden.
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18.03.2019 · Nachricht aus ErbBstg · Oberlandesgericht Frankfurt
In einem handschriftlichen Testament hatte der Erblasser E verfügt, dass seine Ehefrau und sein Sohn zu einer Quote von je 25 % erben. Die restlichen 50 % des dann noch vorhandenen Geldes sollten zu gleichen Teilen seine zwei Enkel bekommen, allerdings nur dann, wenn sie ihn regelmäßig, also mindestens sechs Mal im Jahr besuchen. Nach dem Tod des E beanspruchten die Enkel den ihnen ausgelobten Teil der Erbschaft, obwohl die verlangten regelmäßigen Besuche offenbar nicht stattgefunden haben.
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