29.10.2020 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Aktuelle Gesetzgebung
Schon im JStG 2019 hatte der Bundesrat einige Neuerungen vorgeschlagen, mit denen er sich seinerzeit aber nicht durchsetzen konnte. Vieles davon findet sich im Entwurf des JStG 2020 wieder. Da sich diesmal aber schon der Deutsche Bundestag für diese Reformen „stark gemacht hat“, dürften die Änderungsvorschläge nun alle Hürden des Gesetzgebungsverfahrens überwinden. Gemäß § 37 Abs. 18 ErbStG-E sollen die Änderungen bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.
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29.10.2020 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorsorgevollmacht
Der BGH hatte sich in seinem Beschluss vom 29.7.20 mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Vorsorgevollmacht wirksam ist, wenn nicht abschließend geklärt werden kann, ob der Vollmachtgeber im Zeitpunkt der Erteilung noch geschäftsfähig war.
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29.10.2020 · Nachricht aus ErbBstg · Grundstücksübertragungen
Ist mehreren Vorerben durch notarielle Verfügung von Todes wegen ein Vorausvermächtnis an einem Grundstück zugewandt worden und erfolgt die Übertragung dieses Grundstücks in Erfüllung dieses Vorausvermächtnisses, so ist die Entgeltlichkeit dieser Verfügung nachgewiesen, wie das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 21.1.20 klargestellt hat. Bei einer Mehrheit von Vorerben ist das Vorausvermächtnis nicht in den Erbschein aufzunehmen.
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29.10.2020 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Generationennachfolge
Im Rahmen der Generationennachfolge werden häufig Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen. Schenkungsteuerlich wird die Bemessungsgrundlage durch den Ansatz des Grundbesitzwerts abzüglich des Kapitalwerts des Nießbrauchsrechts ermittelt. Je geringer der Kapitalwert ist, desto höher wird der Bedachte besteuert. Der Kapitalwert des Nießbrauchsrechts ergibt sich aus dem Jahreswert und einem Vervielfältiger, der sich an der Laufzeit des Nießbrauchsrechts orientiert. In der Praxis ...
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29.10.2020 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gesetzesinitiative
Der Freistaat Bayern hat im Bundesrat einen Antrag auf Anpassung des Erbschaftsteuerrechts an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen gestellt (BR-Drucks. 408/20). Dieser Antrag wurde in der Bundesratssitzung am 18.9.20 behandelt und dem federführenden Finanzausschuss und mitberatenden Wirtschaftsausschuss zugewiesen. Neben höheren persönlichen Freibeträgen für Vermögensübertragungen innerhalb der engeren Familie wird eine Erhöhung der Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete ...
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29.10.2020 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Der praktische Fall
Bei Vermögensübertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge fällt oft eine empfindlich hohe Schenkungsteuer an. Mithilfe eines Vorbehaltsnießbrauchs lässt sich die Steuerbelastung jedoch drastisch reduzieren und dennoch die Vermögensübertragung realisieren. Wie das gelingt, zeigt der folgende Musterfall.
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29.10.2020 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bewertungsstichtag
Die für Verschmelzungen geltende ertragsteuerliche Rückwirkungsfiktion des § 2 UmwStG lässt die Anwendung des § 11 ErbStG unberührt. Welches Vermögen zum Nachlass des Erblassers gehört, beurteilt sich allein nach den zivil- bzw. erbschaftsteuerlich maßgeblichen Verhältnissen zum Bewertungsstichtag. Gegenstand der Feststellung des Bedarfswerts gemäß § 151 Abs. 1 BewG sind daher nicht die durch Verschmelzung dem Erblasser rückwirkend zuzurechnenden Geschäftsanteile, sondern jene ...
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28.09.2020 · Nachricht aus ErbBstg · Zeitpunkt der Steuerentstehung
Die freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Beschenkten als Kommanditist in das Handelsregister ist schenkungsteuerlich bis zum Bedingungseintritt nicht zu berücksichtigen (BFH 28.7.15, II B 145/14, n.v., NWB-EV 20, 287).
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28.09.2020 · Nachricht aus ErbBstg · Erteilung eines Erbscheins
Im Zuge der Neuregelung des GNotKG (in Kraft getreten am 1.8.13) hat der Gesetzgeber die Regelungen der §§ 107 Abs. 3, 4 und 107a KostO nicht übernommen. Danach war der Geschäftswert für die Erteilung von Erbscheinen, die für eine Berichtigung des Grundbuchs infolge Erbfolge erforderlich waren, lediglich nach dem Wert der im Grundbuch einzutragenden Grundstücke zu bemessen. Nach der nun geltenden Regelung des § 40 Abs. 1 S. 1, 2 GNotKG ist Geschäftswert für das ...
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