01.08.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkung/Darlehen
Der Beitrag behandelt die steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Personengesellschaft und Angehörigen der Gesellschafter aus zuvor geschenkten Beträgen. Der BFH (18.1.01, DStR 01, 479) hatte u.a. entschieden, dass Schenkung und Darlehen nicht allein deshalb abhängig sind, weil sie kurz hintereinander erfolgten. Die Finanzverwaltung, die derartige Gestaltungen ohnehin besonders kritisch prüft (BMF 1.12.92, BStBl I, 729), hat sich dem zwischenzeitlich angeschlossen (BMF ...
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01.08.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Steuersenkungsgesetz
§ 6 Abs. 5 S. 3 EStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes regelt die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers oder aus dessen Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt. Der Gesetzeswortlaut unterscheidet allerdings nicht zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern. Die Zweifelsfragen zur Anwendung des § 6 Abs. 5 S. 3 EStG regelt nunmehr ein Schreiben des ...
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01.08.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmenskauf
Renten sind nach § 8 Nr. 2 GewStG dem Gewinn auch dann hinzuzurechnen, wenn die Rentenverpflichtung auf einem früheren Erwerbsvorgang beruht und ein späterer Erwerber des Betriebs oder eines Anteils am Betrieb die von seinem Rechtsvorgänger eingegangene Verpflichtung übernimmt (BFH 18.1.01, IV R 61/00, DB 01, 626).
(Abruf-Nr. 010388)
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01.08.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Akteneinsicht
Für ein berechtigtes Interesse, Nachlassakten einzusehen, muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass er als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe, als Pflichtteilsberechtigter oder als Vermächtnisnehmer in Betracht kommt (BayObLG, Beschluss 10.7.00, 1Z BR 79/00, OLGR 01, 10). (Abruf-Nr. 010905)
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01.08.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Hat ein Erblasser in einem späteren Testament nur die Erbeinsetzung wiederholt, dagegen nicht die in einem früheren Testament angeordnete Nacherbfolge, so kann ein derartiger Widerspruch zwischen nacheinander errichteten letztwilligen Verfügungen gemäß § 2258 Abs. 1 BGB zur Aufhebung der Nacherbfolge führen.
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01.08.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachlassverwaltung
Ein einstimmig gefasster Beschluss über Maßnahmen der Verwaltung einer Erbengemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss abgeändert werden. Ist ein Miterbe wegen Interessenwiderstreits von der Abstimmung ausgeschlossen, so ist für eine wirksame Mehrheitsentscheidung lediglich die Mehrheit der restlichen Erbteile maßgebend (OLG Nürnberg 19.5.00, 6 U 4052/99, Rev. BGH IV ZR 218/00, OLGR 01, 19).
(Abruf-Nr. 010906)
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01.08.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nießbrauch
Die Nießbrauchsbestellung zu Gunsten eines Minderjährigen ohne Mitwirkung eines Ergänzungspflegers ist steuerlich anzuerkennen, wenn das Vormundschaftsgericht dessen Mitwirkung für entbehrlich gehalten hat (BMF 9.2.01, IV C 3 - S 2253 -18/01, BStBl I 01, 171). (Abruf-Nr. 010772)
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01.08.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grunderwerbsteuer
Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind nicht in gleicher Weise von der Grunderwerbsteuer befreit wie Grundstücksübertragungen zwischen Eheleuten (BFH 25.4.01, II R 72/00, n.v.)
(Abruf-Nr. 010859)
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01.08.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Die Begünstigung des § 13a ErbStG kann nicht generell auf einbringungsgeborene Anteile ausgeweitet werden. § 13a ErbStG greift nur, wenn die Anteile zu einer betrieblichen Funktionseinheit i.S. des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG gehören oder wenn sie allein oder zusammen mit anderen vom Schenker unmittelbar gehaltenen Anteilen die in § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG festgelegte Mindestbeteiligungshöhe von mehr als 25 Prozent erreichen (FG Rheinland-Pfalz 18.1.01, 4 K 2810/99, Rev. BFH II R 17/01, ...
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01.08.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bedarfsbewertung
Bei der Ermittlung der Verkehrswerte (§ 9 BewG, § 195 BauGB)sind Nutzungsrechte wertmindernd zu berücksichtigen. Diese Werte sind auch als Grundstückswerte festzustellen. Hat das Nutzungsrecht aber bereits den Grundstückswert gemindert, ist der Erwerber darüber hinaus nicht mehr wirtschaftlich belastet. Er kann das Nutzungsrecht deshalb nicht zusätzlich als bereicherungsmindernden Posten im Rahmen der Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuerveranlagung (§ 10 Abs. 5 ErbStG) geltend machen.
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