01.01.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Der Bundesfinanzhof hat das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem Verfahren II R 61/99 (FG Karlsruhe 10.5.99, EFG 00, 1019) beizutreten (BFH, Beschluss 24.10.01).
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Im Erbrecht ist die Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen gegenüber den Möglichkeiten bei schuld- und sachenrechtlichen Rechtsgeschäften erheblich erweitert und modifiziert. Der Beitrag erläutert im Einzelnen die erbrechtlichen Anfechtungsgründe anhand zahlreicher Beispiele und geht auf die steuerlichen Auswirkungen der Anfechtung ein.
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Private Veräußerungsgeschäfte
Die Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen nach § 23 EStG ist erheblich verschärft worden (z.B. rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist von zwei auf zehn Jahre, tatbestandliche Erweiterungen hinsichtlich der Anschaffungs- und Veräußerungsfiktionen; vgl. Kreft, ErbBstg 01, 140, 163). Darüber hinaus legt die Finanzverwaltung einzelne Tatbestandsmerkmale sehr extensiv und fiskalisch aus (BMF 5.10.00, BStBl I, 1383). Besonderes Augenmerk muss der Vermögensnachfolge ...
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · GmbH-Anteile
Mit Ablauf des 31.12.01 wird die Wesentlichkeitsschwelle des § 17 EStG von mindestens zehn Prozent auf mindestens ein Prozent sinken. Es ist daher allerhöchste Zeit, darüber nachzudenken, wie dem Hineinwachsen in die steuerliche Verstrickung entgegengewirkt werden kann, damit die Anteile durch die immanente Steuerlast nicht auf drei Viertel ihres ursprünglichen Wertes abgewertet werden. Im Vordergrund dieses Beitrages stehen Gestaltungsüberlegungen und deren Konsequenzen im Bereich der ...
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsverzicht
Im wirtschaftlichen Ergebnis gleichen sich der Verzicht auf den nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruch gegen Abfindung und die Übertragung an Erfüllungs statt bei geltend gemachtem Anspruch. In der steuerlichen Behandlung unterscheiden sie sich jedoch deutlich. Der Beitrag verdeutlicht dies anhand einer Reihe von Beispielen und geht auch auf die grunderwerbsteuerliche Behandlung ein.
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundstücksübertragung
Wird bei vorweggenommener Erbfolge eine Immobilie übertragen, behält sich der Vermögensübergeber sehr häufig ein Nutzungsrecht auf Lebenszeit am Objekt vor (etwa als ein Nießbrauchsrecht an den Mieterträgen). Meist stehen dabei entweder die steuerlichen Besonderheiten (vgl. hierzu den Nießbrauchserlass, BMF 24.7.98, BStBl I, 914) oder bestimmte zivilrechtliche Problempunkte des Übertragungsvertrages bzw. der Nießbrauchsbestellung im Vordergrund. Probleme und Gefahren im Mietvertrag ...
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Anfechtung
Zur Frage, ob es sittenwidrig sei, einen Lebenspartners als Erbe einzusetzen, wenn dadurch nahe Angehörige umgangen werden. Es besteht kein Anfechtungsgrund wegen eines Motivirrtums, wenn der Erblasser trotz späterer Kenntnis seines Irrtums seine vom Irrtum beeinflusste testamentarische Verfügung bewusst fortgelten lässt (BayObLG 24.7.01, 1Z BR 20/01, n.v.). (Abruf-Nr. 011303)
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Sonderausgabenabzug
Verzichtet ein Erbe gegen wiederkehrende Leistungen auf seinen künftigen Erb- und Pflichtteil, so stellen diese beim Geber wegen ihres Abfindungscharakters keine Versorgungsleistungen und damit keine dauernde Last dar. Unerheblich ist, ob statt eines Einmalbetrages der Höhe nach begrenzte wiederkehrende Leistungen oder wertmäßig der Höhe nach bestimmbare lebenslängliche Leistungen zu erbringen sind (FG Münster 26.3.01, 4 K 6429/99, Rev. BFH X R 39/1, EFG 01, 1034). (Abruf-Nr. 011300)
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Kaufrechtsvermächtnis
Räumt der Erblasser das Recht ein, einen Nachlassgegenstand zu einem Preis zu erwerben, der unter dem Verkehrswert liegt (Kaufrechtsvermächtnis), liegt hierin ein durch den Erbfall begründetes Gestaltungsrecht. Es ist mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Die Steuer entsteht, wenn der Bedachte das Recht geltend macht (BFH 6.6.01, II R 76/99, BStBl II, 605). (Abruf-Nr. 011036)
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsverzicht
Der Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB) kann nicht als entgeltliches Geschäft angesehen werden und kommt deshalb auch als Gegenleistung nicht in Betracht (BFH, Beschluss 16.3.01, IV B 96/00, DStRE 01, 1075). (Abruf-Nr. 011301)
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