01.02.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Der BFH hat mit Beschluss vom 24.10.01 (FR 02, 40, Abruf-Nr. 011424) den BMF zum Beitritt aufgefordert und um eine Stellungnahme gebeten. Es geht um die Frage, ob das ErbStG insofern verfassungswidrig ist, als es die Anwendung eines einheitlichen Steuertarifs auf alle Erwerbsvorgänge vorsieht, obwohl Betriebsvermögen, Grundbesitz, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften infolge einer unter den Verkehrswerten liegenden Bewertung oder besonderer ...
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Steuerentstehung
Ein im zivilrechtlichen Sinn betagter Lebensversicherungsanspruch ist auch als betagter Anspruch i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG anzusehen (FG Sachsen-Anhalt 2.5.01, 2 K 444/99, Rev. BFH II R 58/01, EFG 01, 1509). (Abruf-Nr. 020094)
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft (neLG) hat inzwischen ihren festen Platz neben den „eingetragenen“ Formen des Zusammenlebens. Sie ist nach allgemeiner Ansicht nicht mehr sittenwidrig und steht vielfach an Dauerhaftigkeit der Ehe in nichts nach. Häufig ist sie Grundlage einer „klassischen“ Familie. Hieraus ergibt sich aber ein gravierendes Problem, das vor allem von jungen Paaren/Familien nicht gesehen wird: Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist als rechtliches Institut nicht ...
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Wird jemand durch letztwillige Verfügung mit dem Zusatz „solange er lebt“ als alleiniger Erbe eingesetzt, bedeutet dies - bei Fehlen weiterer Anhaltspunkte - nicht schon, dass der Bedachte lediglich nicht befreiter Vorerbe ist und die im Zeitpunkt seines Todes lebenden gesetzlichen Erben bzw. deren Kinder Nacherben werden sollten (OLG Düsseldorf 10.9.01, 3 Wx 223/01, n.v.). (Abruf-Nr. 020102)
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Familienpool
Nachfolgend soll anhand eines konkreten Beispiels aufgezeigt werden, welche Unterschiede sich bei Errichtung eines Familien-Pools in der steuerlichen Behandlung ergeben, wenn unterschiedliche Gesellschaftsformen (vermögensverwaltende bzw. gewerbliche Personengesellschaft oder eine GmbH) gewählt werden. Der Beitrag zur Personengesellschaft mit Vermögen verwaltenden Einkünften ist in der vorhergehenden Ausgabe (ErbBstg 02, 14) erschienen.
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz - UntStFG) hat nach zahlreichen Detailänderungen doch noch planmäßig vor dem Jahreswechsel die letzten Hürden genommen (BGBl I 01, 3858; www.bundesanzeiger.de/bgbl1.htm). Der folgende Beitrag gibt einen Überblick auf die für die Unternehmensnachfolge bei Personenunternehmen bedeutsamen Änderungen (ergänzend ErbBstg 01, 261 und 194):
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Checkliste
Viele Erblasser sorgen überhaupt nicht vor. Aber auch in den Fällen, in denen der Erblasser die Erbeinsetzung genau bestimmt hat, ist die Erbauseinandersetzung oftmals schwierig. Das liegt daran, dass ein Erbe, der aus welchen Gründen auch immer die Auseinandersetzung blockieren möchte, hierzu zahlreiche Möglichkeiten besitzt. Bereits das Erbscheinsverfahren kann über drei Instanzen gehen. Inklusive Vorbescheid oder Zwischenverfügung können es sogar noch mehr werden. Somit kann ein ...
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Familienpool
Nachfolgend soll anhand eines konkreten Beispiels aufgezeigt werden, welche Unterschiede sich bei Einrichtung eines Familien-Pools in der steuerlichen Behandlung ergeben, wenn unterschiedliche Gesellschaftsformen (vermögensverwaltende bzw. gewerbliche Personengesellschaft oder eine GmbH) gewählt werden.
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundstücksschenkung
Erstaunlich häufig sind in der Praxis die Fälle, in denen ein zunächst abgeschlossener Grundstücksschenkungsvertrag wieder aufgehoben wird. Die Aufhebung des zivilrechtlichen Vertrags beseitigt die Schenkungsteuer jedoch nicht, eine § 16 GrEStG entsprechende Norm kennt das Erbschaftsteuerrecht nämlich nicht. Behandelt werden hier einige Fallgestaltungen, in denen die Grundstücksschenkung rückgängig gemacht werden kann und keine Schenkungsteuer anfällt, oder die bereits entstandene ...
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Heimgesetz
Das Verbot der Erbeinsetzung im Verhältnis zwischen Heimbewohnern und Heimleiter bzw. Heimangestellten (§ 14 HeimG ) ist nicht analog übertragbar auf Angestellte eines Pflegedienstes, die den Erblasser in seinem eigenen Haus gepflegt haben und von ihm in einer letztwilligen Verfügung zu Erben berufen wurden (OLG Düsseldorf, Beschluss 9.2.01, 3 Wx 350/00, 3 Wx 366/00, NJW 01, 2338). (Abruf-Nr. 011440)
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