01.09.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist keine Gemeinschaft. Die Eheleute bilden kein gemeinschaftliches Vermögen und einer Auseinandersetzung (vgl. §§ 749 ff. BGB) bedarf sie nicht. An deren Stelle tritt der Zugewinnausgleich. Eine gewinnneutrale Realteilung bei Beendigung kommt nicht in Betracht (BFH 21.3.02, IV R 1/01, DStR 02, 1209). (Abruf-Nr. 020790)
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01.09.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensverkauf
Wird der Mitunternehmeranteil gegen einen gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreis veräußert, so ist das Entgelt zwingend als laufende nachträgliche Betriebseinnahme in der Höhe zu versteuern, in der die Summe der Kaufpreiszahlungen das ✁ ggf. um Einmalleistungen gekürzte✁ Schlusskapitalkonto zuzüglich der Veräußerungskosten überschreitet (BFH 14.5.02, VIII R 8/01, BFH/NV 02, 1101). (Abruf-Nr. 020814)
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01.09.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Versorgungsansprüche
Die Pension der Witwe eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers unterliegt ungemindert der Erbschaftsteuer (FG Münster 31.1.02, 3 K 2322/00 Erb, rkr., EFG 02, 627). (Abruf-Nr. 020975)
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01.09.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Dauernde Last
Außergewöhnliche Instandhaltungsaufwendungen (z.B. für den Austausch von Fenstern oder eine Dacherneuerung) können zu einer steuerlich anzuerkennenden dauernden Last führen, wenn sich der Übernehmer dazu im Übergabevertrag klar und eindeutig verpflichtet hat (OFD Münster 8.1.02, S 2221 - 128 - St 22-31, n.v.). (Abruf-Nr. 020977)
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01.09.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Verlustabzug
Haftet der Erbe für Nachlassverbindlichkeiten gar nicht oder nur bedingt, ist er wirtschaftlich nicht belastet. Daher kann er Verluste des Erblassers auch nicht ausgleichen oder abziehen (BMF 26.7.02, IV A 5 - S 2225 - 2/02, n.v.). (Abruf-Nr. 020978)
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01.09.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Die OFD Koblenz weist die Veranlagungsstellen und Außenprüfung darauf hin, stärker Kontrollmitteilungen zu schenkungsteuerpflichtigen Vorgängen vor allem bei Zuwendungen unter Eheleuten zu fertigen (19.2.02, S 3900 A - St 53 5, DStR 02, 591). (Abruf-Nr. 020976)
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01.09.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bewertung
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 148 Abs. 1 S. 2 BewG, wonach der Wert eines Erbbaurechts über dessen gesamte Laufzeit gleichbleibend durch Abzug des Kapitalwerts der Erbbauzinsverpflichtung vom Grundstückswert zu ermitteln ist, deshalb noch verfassungsgemäß ist, weil einer im Einzelfall auftretenden Überbewertung im Billigkeitsweg abgeholfen werden kann (BFH Beschluss 22.5.02, II B 173/01, BFH/NV 02, 1076). (Abruf-Nr. 020817)
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01.09.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkung
Die Gründung eines Konkurrenzunternehmens durch einen Kommanditisten kann als grober Undank gegenüber dem Schenker des KG-Anteils zu werten sein (BGH 4.12.01, X ZR 167/99, DB 02, 577). (Abruf-Nr. 020980)
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01.09.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögenfreibetrag
Hat der Schenker die Erklärung über die Inanspruchnahme des Freibetrages zu seinen Lebzeiten nicht abgegeben, kann diese nach dem Tode des Schenkers von seinen Gesamtrechtsnachfolgern abgegeben werden (BFH 20.3.02, II R 53/99, BStBl II 02, 441). (Abruf-Nr. 020613)
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01.08.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Checkliste
Ein Erbe ohne Erbschein (§§ 2353 bis 2370 BGB) hat nichts in der Hand, um den Nachweis seiner durch den Erbfall entstandenen Rechte zu erbringen. Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis der Rechtsnachfolge des Erben. Zwar wird ein Erbschein nicht immer zwingend benötigt. Bei einem notariellen Testament reicht zur Dokumentation der Rechtsnachfolge das Eröffnungsprotokoll aus. Die Checklisten dieses Beitrages behandeln folgende wichtige Punkte:
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