01.04.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Mitunternehmeranteile
Ein wichtiges steuerpolitisches Ziel ist es, wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen von Unternehmen durch steuerrechtliche Vorschriften nicht zu behindern, soweit die Besteuerung der stillen Reserven in der Zukunft sichergestellt ist. Die Rechtslage sieht wie folgt aus:
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01.04.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Hinterbliebenenbezüge
§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfasst Hinterbliebenenbezüge, die durch einen herrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft erdient wurden. Auch ein zu einem Drittel beteiligter Gesellschafter kann beherrschend sein (FG Niedersachsen 18.2.04, 3 K 206/01, Nichtzulassungsbeschwerde, Az. BFH II B 40/04, Abruf-Nr.
050064
).
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01.04.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsschuld
Strittig war, ob der als Nachlassverbindlichkeit geltend gemachte Pflichtteilsanspruch gemäß § 10 Abs. 6 S. 5 ErbStG anteilig zu kürzen ist, wenn zum Nachlassvermögen Anteile an Kapitalgesellschaften gehören, die nach § 13a ErbStG teilweise steuerbefreit sind. Das FG bejahte dies.
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01.04.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbauseinandersetzung
Die von einem Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung übernommenen Schulden der Erbengemeinschaft bilden insoweit Anschaffungskosten der von ihm übernommenen Nachlassgegenstände, als sie seinen Anteil am Nachlass übersteigen (BFH 14.12.04, IX R 23/02, Abruf-Nr.
050542
).
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01.04.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Wird ein bei der Vermögensübergabe zugunsten des Übergebers und/oder dessen Ehegatten vorbehaltener Nießbrauch später abgelöst und werden statt dessen wiederkehrende Leistungen auf Lebenszeit vereinbart, die aus den Erträgen des übergebenen Vermögens gezahlt werden können, ist im Zweifel davon auszugehen, dass sich der bisherige Ertragsvorbehalt fortsetzt. An die Stelle des vorbehaltenen Nießbrauchs tritt die Versorgungsrente (BFH 16.6.04, X R 50/01, Abruf-Nr.
042889
).
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachlasspflegschaft
Der Kläger macht als Insolvenzverwalter über den Nachlass Schadensersatzansprüche gegen die Lebensgefährtin des Erblassers und Alleinerbin wegen verspäteter Stellung des Insolvenzantrags geltend. Nachdem die Alleinerbin die Erbschaft angenommen hatte, fochten die beiden Kinder des Erblassers das Testament an. Das Nachlassgericht ordnete Nachlasspflegschaft für den unbekannten Erben an.
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Der Kläger war in der Einzelfirma seiner Ehefrau als Geschäftsführer angestellt und erhielt neben seinem Gehalt eine gewinnabhängige Tantieme. Das FA war der Ansicht, die Gesamtvergütung halte einem Fremdvergleich nicht stand. Es kürzte sowohl den Betriebsausgabenabzug als auch die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ferner setzte das FA auf die überhöhten Vergütungsanteile SchenkSt fest. Der Kläger war der Auffassung, die überhöhten Vergütungsanteile seien keine ...
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Im seinem Erlass vom 26.11.04 befasst sich das BMF ausführlich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten gegeben ist und wann eine verdeckte Einlage vorliegt (Erlass 26.11.04, IV B 2 - S 2178 - 2/04, Abruf-Nr.
050350
). Die Frage ist auch für die Nachfolgeberatung von praktischer Bedeutung. Besteht das Vermögen in erheblichem Grundbesitz oder Wertpapiervermögen, wird u.U. erwogen, dieses Vermögen zum Zwecke der Reduzierung der ...
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundstücksübertragungen
Der Begriff „Stuttgarter Modell“ wurde in Anlehnung an zwei Schreiben des Finanzministeriums Baden-Württemberg an den Württembergischen Notarverein e.V. aus den Jahren 1985 und 1986 geprägt (BWNotZ 85, 33, und 86, 13). Es ging dabei um die Beurteilung von Grundstücksübertragungen gegen Gewährung von Versorgungsleistungen bei gleichzeitigem Abschluss eines Mietvertrags zwischen Übergeber und Übernehmer.
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Ob die mit HBeglG 2004 vorgenommenen Steuerverschärfungen bei der Zuwendung von betrieblichem Produktivvermögen verfassungsgemäß sind, ist weiter offen (vgl. Leisner, DStR 04, 804). Unabhängig davon sind aber mit Wirkung für alle Erwerbsvorgänge ab dem 1.1.04 folgende Änderungen zu berücksichtigen:
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