04.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Einzahlungen auf ein „Oder-Konto“ oder „Oder-Depot“ sowie deren Auflösung zugunsten eines der Inhaber sind aus schenkungsteuerlicher Sicht problematisch. Führt die Handhabung solcher Konten zu Vermögensverschiebungen, halten Rechtsprechung und Finanzverwaltung eine Schenkung für naheliegend. Sie stellen dabei aber auf die Gesamtumstände des Einzelfalls ab und schließen die Möglichkeit, den ersten Anschein einer Schenkung zu widerlegen, zumindest nicht aus. Dafür müssen aber ...
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04.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Arbeitsgericht Berlin
Nach ständiger Rechtsprechung des BAG erlischt der Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis durch Tod des Arbeitnehmers endete. Er wandelte sich nicht in einen Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG um (BAG 20.9.11, 9 AZR 416/10, ZEV 12, 162). Dieser Rechtsprechung ist der EuGH entgegengetreten (EuGH 12.6.14, Bollacke, C-118/13, ZEV 14, 502 ff.).
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04.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testamentsvollstreckung
In einem notariellen Testament kann der beurkundende Notar nicht als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Diese Anordnung ist nach § 27 BeurkG, § 7 Nr. 1 BeurkG i.V. mit § 125 BGB nichtig. Das kann auch dann gelten, wenn die Person des Testamentsvollstreckers in einer weiteren handschriftlichen Verfügung ernannt wird.
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04.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Finanzgericht Münster
Der Kläger ist Geschäftsführer einer GmbH. Seine Ehefrau ist Alleingesellschafterin. Er vermietete ein Grundstück und verschiedene Maschinen an die GmbH. Als der Betriebsprüfer feststellte, dass das Grundstück und die Maschinen zu einem überhöhten Mietpreis vermietet wurde, hat er veranlasst, dass der überhöhte Anteil als verdeckte Gewinnausschüttungen in den Körperschaftsteuerbescheiden der GmbH angesetzt wird.
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04.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schulden und Lasten
Schulden und Lasten, die mit ganz oder teilweise steuerbefreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 6 ErbStG gar nicht oder nur entsprechend dem steuerpflichtigen Anteil des erworbenen Vermögensgegenstandes abzugsfähig. In zwei Grundsatzentscheidungen ist der BFH der Frage nachgegangen, wie der Begriff wirtschaftlicher Zusammenhang in § 10 Abs. 6 ErbStG zu verstehen ist. Die Finanzverwaltung hat bisher noch nicht reagiert.
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04.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts
Dem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts bei mehreren Miterben muss klar und eindeutig entnommen werden können, gegen welche Beteiligten der Erbengemeinschaft sich die Feststellungen richten (BFH 30.9.15, II R 31/13, Abruf-Nr. 182087 ).
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04.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbauseinandersetzung
Die Finanzverwaltung hat auf der Grundlage des Beschlusses des Großen Senates (5.7.90, BStBl II 90, 837) in den BMF-Schreiben vom 11.1.93 (BStBl I 93, 62) und vom 5.12.02 (BStBl I 02, 1392) umfassend zu den einkommensteuerrechtlichen Folgen der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung Stellung bezogen. Nachdem die Regelungen zur Realteilung in § 16 Abs. 3 EStG geändert worden waren, hat sie mit BMF-Schreiben vom 14.3.06 (BStBl I 06, 253) die Anpassungen für die Erbauseinandersetzung ...
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04.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachlassverbindlichkeit
Vereinbaren die Kinder mit der überlebenden Mutter eine Abfindungszahlung zur Abgeltung der erbrechtlichen Ansprüche auf den Tod des erstverstorbenen Vaters und wird diese Abfindung bis zum Ableben der Mutter verzinslich gestundet, ist die Abfindung als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig (FG Baden-Württemberg 29.7.15, 7 K 1250/13, Abruf-Nr. 146088 , Revision zugelassen).
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04.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbauseinandersetzung
Die gesetzliche Miterbenausgleichung für Vorempfänge mit indexierten Werten nach §§ 2050 ff. BGB ist auch für die ErbSt maßgeblich (Niedersächsisches FG 2.9.15, 3 K 388/14, Abruf-Nr. 146090 ).
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04.01.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testamentsauslegung
Haben sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt, so lässt weder der Satz „Nach dem Tod des Letztversterbenden soll die gesetzliche Erbfolge eintreten.“ noch eine ergänzende Pflichtteilsstrafklausel den zwingenden Schluss darauf zu, dass eine Schlusserbeneinsetzung der gemeinsamen Kinder nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge gewollt ist (OLG Hamm 11.9.15, 15 W 142/15, Abruf-Nr. 145947 ).
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