17.08.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Beide Schlusserben sind verstorben. Ersatzerben waren von der Erblasserin und ihrem Ehemann nicht bestimmt worden. Eigene Kinder hatte das Ehepaar nicht. Rücken nun die Abkömmlinge der Schlusserben nach oder tritt gesetzliche Erbfolge ein? Im Rahmen der ergänzenden Auslegung des gemeinschaftlichen Testaments hat das OLG München verneint, dass die Abkömmlinge der Schlusserben die Erben sind.
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17.08.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesfinanzhof
In einem AdV-Verfahren entschied der BFH (24.5.16, V B 123/15, Abruf-Nr. 187507 ), dass es einer Stiftung an der gebotenen Selbstlosigkeit i. S. von § 55 Abs. 1 AO mangelt, wenn das eigennützige bzw. eigenwirtschaftliche Interesse des Stifters im Vordergrund steht. Die vorläufig anerkannte Gemeinnützigkeit der Stiftung wurde daher versagt.
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17.08.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Kapitalverkehrsfreiheit
Art. 63 Abs. 1 AEUV und Art. 65 AEUV stehen der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegen, die bei einem Erwerb von Todes wegen durch Personen einer bestimmten Steuerklasse eine Ermäßigung der ErbSt vorsieht, wenn der Nachlass Vermögen enthält, das in den letzten zehn Jahren vor dem Erwerb bereits von Todes wegen erworben wurde, und hierfür die Voraussetzung aufstellt, dass für diesen Vorerwerb ErbSt in diesem Mitgliedstaat erhoben wurde – so die Antwort des EuGH auf die Vorlage ...
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10.08.2016 · Nachricht aus ErbBstg · Sozialgericht Stuttgart
Liebe allein ist kein Umstand, der geeignet ist, bei einer nur 4 Tage währenden Ehe, die gesetzliche Vermutung des § 46 Abs. 2 a SGB VI über das Vorliegen einer Versorgungsehe zu widerlegen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Beziehung bereits 25 Jahre andauerte und eine Trauung bis dato keine Rolle gespielt hat (SG Stuttgart 27.5.16, S 6 R 2504/14, noch nicht rechtskräftig).
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04.08.2016 ·
Download aus ErbBstg · Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer · Nießbrauch
Der Vorbehaltsnießbrauch am Grundstück ist sowohl zivil- als auch steuerrechtlich ein Klassiker der vorweggenommenen Erbfolge. Insofern erstaunt es nicht, dass er immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung und von Verwaltungsanweisungen wird. Mit der Checkliste werden die wichtigsten Fragen rund um den Vorbehaltsnießbrauch am Grundstück beantwortet.
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01.08.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Pflichtteil- und Pflichteilergänzungsansprüche (§§ 2303, 2325 ff. BGB) können auch durch die Abfindung künftiger gesetzlicher Erben beseitigt werden. Diese erfolgt oftmals dadurch, dass anlässlich eines Übertragungsvertrags zur vorweggenommenen Erbfolge innerhalb der Familie von einem der Kinder Gleichstellungsgelder an Geschwister gezahlt werden und diese im Gegenzug auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach dem Schenker verzichten. Eine andere Möglichkeit sind ...
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01.08.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bewertungsgesetz
Sehr oft werden Familienheime auf Sohn oder Tochter übertragen, wobei die Eltern sich ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht auf Lebenszeit einräumen lassen. Für die Schenkungssteuer spielt hier der Wert des Ein- oder Zweifamlienhauses eine wichtige Rolle, da es bei der Übertragung auf die Kinder keine Steuerbefreiung wie bei der Übertragung unter Ehegatten zu Lebzeiten gibt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Im Folgenden werden die neuen Bewertungsgrundsätze für Ein- und Zweifamilienhäuser ab 2016 ...
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01.08.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Checkliste
Der Vorbehaltsnießbrauch am Grundstück ist sowohl zivil- als auch steuerrechtlich ein Klassiker der vorweggenommenen Erbfolge. Insofern erstaunt es nicht, dass er immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung und von Verwaltungsanweisungen wird. Mit der Checkliste werden die wichtigsten Fragen rund um den Vorbehaltsnießbrauch am Grundstück beantwortet.
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01.08.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Familienheim
Das Hessische FG hat jüngst entschieden, dass die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG mit Wirkung für die Vergangenheit wegfällt, wenn der Erwerber das Familienheim auf seine Kinder überträgt und sich ein Dauerwohnrecht vorbehält.
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01.08.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gemeinschaftliches Testament
§ 2285 BGB gilt grundsätzlich für Erverträge und analog auch für wechselbezügliche Verfügungen: Allerdings wird unterschieden zwischen dem erstversterbenden und dem überlebenden Ehegatten. Dem erstversterbenden Ehegatten hat kein Anfechtungsrecht, da er die Verfügung ohne Weiteres widerrufen kann. Dagegen kann der überlebende Ehegatte das gemeinschaftliche Testament anfechten, also ist auch die Anfechtung durch Dritte möglich.
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