01.03.2018 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Das Zweckvermächtnis bietet durch die Delegation der Bestimmung anderer Personen die Möglichkeit, zukünftige Entwicklungen, die der Erblasser nicht vorhersehen kann, zu berücksichtigen.
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01.03.2018 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Mit dem Zweckvermächtnis, insbesondere auch in der Form des sog. Supervermächtnisses sind dem Erblasser flexible Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand gegeben. Er kann bei der Anordnung eines Vermächtnisses dessen Zweck bestimmen, er kann es aber auch dem billigen Ermessen des Beschwerten oder eines Dritten überlassen, die Leistung zu bestimmen.
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus EE · Rund um die Bestattung – ein Überblick
Bei jedem Todesfall geht es neben der Frage, wer den Verstorbenen beerbt, auch stets um die Frage seiner Bestattung und wer dafür zuständig ist. Dazu im Einzelnen:
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus EE · Vermächtnis
Mit dem Zweckvermächtnis, insbesondere auch in der Form des sog. Supervermächtnisses, sind dem Erblasser flexible Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand gegeben, die zu nutzen im Einzelfall anwaltlicher Beratung bedarf. Die Stärke auch dieses Vermächtnisses liegt in der Ausnahme der Regelung des § 2065 Abs. 2 BGB und den Kombinationsmöglichkeiten z. B. mit § 2151 BGB.
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus EE · Gebührenrecht
Im Erb-und Pflichtteilsrecht kommt es oft zu anwaltlichen Beratungs-und Vertragsleistungen, die eine rechtssichere Vergütung nicht automatisch garantieren. Der Beitrag zeigt gebühren-und vergütungsrechtliche Grundlagen und Chancen für angemessene Vergütungen auf. Es geht auch um die Konkurrenz von Beratungsservice und Gebührensicherheit.
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12.02.2018 · Fachbeitrag aus EE · Leibrente
Das OLG Hamm musste die Frage beantworten, ob der Erbe Leibrentenansprüche des Erblassers geltend machen kann, die dieser zu Lebzeiten nicht geltend gemacht hat.
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12.02.2018 · Fachbeitrag aus EE · Testament
Auch mit „Vollmacht“ überschriebene Schriftstücke können eine letztwillige Verfügung sein. Neben den Formerfordernissen gem. § 2247 BGB muss ein ernsthafter Testierwille durch Auslegung festgestellt werden. Dies hat das OLG Hamm in einer aktuellen Entscheidung ausgeführt.
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12.02.2018 · Fachbeitrag aus EE · Vermögensübertragung von Todes wegen
Der 2012 gestorbene Erblasser (E) verpflichtete sich und seine Erben für den Fall seines Todes gegenüber seiner Ehefrau (F) zu monatlichen Zahlungen. Seine Kinder begehren erfolglos, dass die Beiträge als Sonderausgaben der ererbten Vermietungsobjekte beachtet werden. Das FG hat aber die Revision zugelassen (FG Münster 13.12.17, 7 K 572/16 F, Abruf-Nr. 199346 ).
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