02.07.2018 · Fachbeitrag aus EE · Verjährung
Mit der Erbrechtsreform zum 1.1.10 haben sich erbrechtliche Verjährungsfristen geändert. So gilt für das Pflichtteilsrecht die neue 3-jährige Regelverjährung. Der Beitrag gibt einen Überblick zu den wesentlichen Verjährungsregeln im Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrecht.
> lesen
25.06.2018 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Regelungen über Gegenstände des Haushalts werden in § 1932 BGB getroffen. Diese Regelung gilt nur für Ehegatten und nur in den Fällen der gesetzlichen Erbfolge. Wird von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen, sollte eine Regelung getroffen werden. Die Gegenstände sollten nach Möglichkeit einzeln und exakt bezeichnet werden. Auch ist es ratsam klarheitshalber diejenigen Gegenstände zu bezeichnen, die nicht Gegenstand eines Vermächtnisses sein sollen.
> lesen
25.06.2018 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Auch das Grundstücksvermächtnis ist beliebt. Noch wichtiger als bei der Übereignung von Sachen ist an die Kostentragungslast der Übereignung zu denken. Grundsätzlich trägt diese der Beschwerte. Hier ist an eine Regelung zu denken für den Fall, dass sich das Grundstück zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr im Nachlass befindet. Schließlich sollte auch eine Regelung betreffend der Lastentragung nicht fehlen.
> lesen
25.06.2018 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Das Stückvermächtnis (auch Sach- oder Gegenstandsvermächtnis genannt) ist in der Gestaltungspraxis sehr beliebt. Als (bestimmte) Gegenstände kommen bewegliche Sachen i. S. des § 90 BGB oder auch unbewegliche Sachen (Immobilien), wie z. B. ein PKW, Grundstück, Schmuck und alles sonstigen ¬Gegenstände aber auch Rechte in Betracht.
> lesen
22.06.2018 · Fachbeitrag aus EE · Verschonungsmaßnahmen
In der Praxis sind die verschiedenen Verschonungsmaßnahmen für Betriebsvermögen bedeutsam, für die der koordinierte Ländererlass vom 22.6.17 gilt (Koord. Ländererlass der obersten Finanzbehörden der Länder v. 22.6.17 zur Anwendung der geänderten Vorschriften des ErbStG, BStBl 17 I, S. 902; im Folgenden Koord. Ländererlass v. 22.6.17). Dazu im Einzelnen.
> lesen