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  • 28.11.2018 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Antrag auf Grundbuchberichtigung

    Die Pfändung bewirkt zwar eine Änderung der Verfügungsbefugnis des Miterben/Schuldners auch über Grundstücke im Nachlass. Gleich wohl kann ein gutgläubiger Dritter von den Miterben lastenfreies Eigentum daran erwerben. Daher kann der Gläubiger zu seinem Schutz die Pfändung des Erbteils im Grundbuch im Wege der Berichtigung (§ 894 BGB) eintragen lassen.